Im parlamentarischen Verfahren befindet sich derzeit die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.
Die neuen Zulassungsvoraussetzungen für Verwalter werden in §34c Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben:
Die gewerbsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Abs.1 GewO)
Aktuell genügt dafür (noch) eine Gewerbeanzeige.