Zulassungsvoraussetzungen für Verwalter

Im parlamentarischen Verfahren befindet sich derzeit die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.

Die neuen Zulassungsvoraussetzungen für Verwalter werden in §34c Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben:

Die gewerbsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Abs.1 GewO)

Aktuell genügt dafür (noch) eine Gewerbeanzeige.

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